Geschäftsbedingungen.

Artikel 1 Definitionen.

  1. Als Dienstleister wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Agentur Holscher bezeichnet.
  2. Der Vertragspartner des Dienstleisters wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Auftraggeber bezeichnet.
  3. Die Parteien sind gemeinsam Dienstleister und Auftraggeber.
  4. Die Vereinbarung bezeichnet die Vereinbarung zur Erbringung von Dienstleistungen zwischen den Parteien.

Artikel 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Aktivitäten, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Dienstleisters.
  2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.
  3. Der Vertrag enthält stets Best-Effort-Verpflichtungen für den Dienstleister, keine Ergebnisverpflichtungen.

Artikel 3 Zahlung.

  1. Die Zahlung erfolgt wie in der Auftragsbestätigung beschrieben.
  2. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Bleibt der Kunde in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
  3. Bleibt der Kunde im Verzug, wird der Dienstleister mit der Einziehung fortfahren. Die mit diesem Inkasso verbundenen Kosten trägt der Kunde. Kommt der Auftraggeber in Verzug, schuldet er dem Leistungserbringer die gesetzlichen (Handels-)Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und sonstige Schäden. Die Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Kunden sind die Forderungen des Dienstleisters gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
  5. Verweigert der Auftraggeber die Mitwirkung an der Auftragsausführung durch den Dienstleister, ist er dennoch verpflichtet, dem Dienstleister den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4 Preisindexierung.

  1. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Stundenlöhne basieren auf dem jeweils gültigen Preisniveau. Der Dienstleister hat das Recht, die dem Kunden in Rechnung zu stellenden Entgelte jährlich zum 1. Januar anzupassen.
  2. Der Kunde muss in jedem Fall einer Erhöhung der Kosten und Stundenlöhne schriftlich zustimmen, sofern diese Erhöhung auf der Grundlage der folgenden Indexierungsklausel bestimmt wird: Die neuen Gebühren werden durch Multiplikation der bestehenden Preise mit einem Bruchteil, dem Zähler von, ermittelt Dabei handelt es sich um die Indexzahl, die für den Monat April vor der Erhöhung gilt, und deren Nenner die Indexzahl ist, die für den Monat April des Vorjahres gilt. Bei den Indizes handelt es sich um die Preisindizes des Haushaltskonsums (VPI) für alle Haushalte, veröffentlicht vom Zentralamt für Statistik in Den Haag.

Artikel 5 Angebote, Kostenvoranschläge und Preise.

  1. Die Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb der genannten Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis zuzüglich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben.

Artikel 6 Gebühr für die Beauftragung eines Dienstleisters.

  1. Die Parteien können bei Vertragsabschluss einen Festpreis vereinbaren.
  2. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, bestimmt sich das Honorar nach den tatsächlich aufgewendeten Stunden. Das Honorar berechnet sich nach den üblichen Stundensätzen des Dienstleisters, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeiten ausführt, sofern nicht ein anderer Stundensatz vereinbart ist.

Artikel 7 Bereitstellung von Informationen durch den Kunden.

  1. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen, die der Dienstleister für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung benötigt, rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, sofern sich aus der Art des Auftrags nichts anderes ergibt.
  4. Der Kunde stellt den Dienstleister von jeglichem Schaden jeglicher Art frei, der sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels ergibt.
  5. Sofern und soweit der Auftraggeber dies verlangt, wird der Dienstleister die entsprechenden Unterlagen zurücksenden.
  6. Stellt der Auftraggeber die vom Dienstleister geforderten Informationen und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrages, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten und Zusatzgebühren zu Lasten des Klient.

Artikel 8 Widerruf der Bestellung.

  1. Dem Auftraggeber steht es frei, den Auftrag an den Dienstleister jederzeit zu kündigen.
  2. Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, ist er zur Zahlung des geschuldeten Arbeitslohns und der entstandenen Auslagen des Dienstleisters verpflichtet.
  3. Der Dienstleister erstellt innerhalb von 14 Tagen eine Schlussrechnung.

Artikel 9 Ausführung der Vereinbarung.

  1. Der Dienstleister wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen fachmännischer Arbeit ausführen.
  2. Der Dienstleister hat das Recht, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Die Umsetzung erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung einer ggf. vereinbarten Anzahlung.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass der Dienstleister rechtzeitig mit dem Auftrag beginnen kann.

Artikel 10 Vertragsdauer des Einsatzes.

  1. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Art des Vertrages nichts anderes ergibt oder die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
  2. Wenn die Parteien eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten innerhalb der Vertragslaufzeit vereinbart haben, handelt es sich niemals um eine strenge Frist. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber den Dienstleister schriftlich in Verzug setzen.

Artikel 11 Änderung der Vereinbarung.

  1. Stellt sich im Rahmen der Vertragsabwicklung heraus, dass für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Dienstleister wird den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich informieren.
  3. Sofern die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Dienstleister den Auftraggeber vorab schriftlich informieren.
  4. Sofern die Parteien ein festes Entgelt vereinbart haben, gibt der Dienstleister an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Entgelts führt.
  5. Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Dienstleister keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzuschreiben sind.

Artikel 12 Höhere Gewalt.

  1. Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Nichterfüllung einer Verpflichtung des Dienstleisters gegenüber dem Kunden nicht dem Dienstleister zugeschrieben werden, wenn ein Umstand vorliegt, der außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegt. durch die die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder aufgrund derer dem Dienstleister die Erfüllung seiner Verpflichtungen unzumutbar ist. Zu diesen Umständen zählen unter anderem die Nichterfüllung durch Lieferanten oder sonstige Dritte, Stromausfälle, Computerviren, Streiks und Arbeitsniederlegungen.
  2. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Dienstleister seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Dienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
  3. In dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fall ist der Dienstleister nicht zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Dienstleister aufgrund der Situation höherer Gewalt einen Vorteil genießt.

Vergleich nach Artikel 13.

  1. Der Kunde verzichtet auf das Recht, eine Schuld gegenüber dem Dienstleister mit einer Forderung gegenüber dem Dienstleister zu verrechnen.

Artikel 14 Aussetzung.

  1. Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Erfüllung jeglicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszusetzen.

Artikel 15 Übertragung von Rechten.

  1. Jegliche Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 16 Verfall des Anspruchs.

  1. Jeglicher Schadensersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer verjährt in jedem Fall 12 Monate nach Eintritt des Ereignisses, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus.

Artikel 17 Versicherung.

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren ausreichend zu versichern und diese unter anderem gegen Feuer, Explosionen, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern.
  2. Der Kunde stellt die Police dieser Versicherungen auf erstes Anfordern zur Einsicht bereit.

Artikel 18 Haftung für Schäden.

  1. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, es sei denn, der Dienstleister hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  2. Für den Fall, dass der Dienstleister dem Kunden Schadensersatz schuldet, wird der Schaden das Honorar nicht übersteigen.
  3. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Dienstleister für Schäden haftbar gemacht wird, die direkt oder indirekt aus der unsachgemäßen Funktion der vom Dienstleister bei der Auftragsausführung eingesetzten Geräte, Software, Datenbanken, Register oder sonstigen Gegenstände resultieren.
  5. Die Haftung des Dienstleisters für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 19 Haftung des Kunden.

  1. Wird ein Auftrag von mehr als einer Person erteilt, haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die dem Dienstleister im Rahmen dieses Auftrags geschuldet werden.
  2. Wird ein Auftrag mittelbar oder unmittelbar von einer natürlichen Person im Auftrag einer juristischen Person erteilt, kann es sich bei dieser natürlichen Person auch um einen Privatauftraggeber handeln. Dies setzt voraus, dass diese natürliche Person als (Mit-)Entscheidungsträger der juristischen Person angesehen werden kann. Im Falle der Nichtzahlung durch die juristische Person haftet daher die natürliche Person persönlich für die Zahlung der Rechnung, unabhängig davon, ob diese, ob auf Wunsch des Kunden, auf den Namen einer juristischen Person ausgestellt wurde oder nicht juristische Person oder im Namen des Kunden als natürliche Person oder beides.

Artikel 20 Entschädigung.

  1. Der Dienstleister stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen und sonstigen Ansprüchen Dritter und den daraus resultierenden Schäden frei, die aus einer Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch die andere Partei oder einer sonstigen Handlung oder Unterlassung des Dienstleisters resultieren. Diese Freistellung gilt unbeschadet der Bestimmungen im Artikel (vollständig) zur Haftung.
  2. Diese Freistellung gilt nicht, soweit der Leistungserbringer die einem solchen Anspruch zugrunde liegenden Rechte nicht kannte oder hätte kennen müssen.

Artikel 21 Beschwerdepflicht.

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Dienstleister zu melden. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Dienstleister angemessen reagieren kann.
  2. Bei berechtigter Beanstandung ist der Dienstleister nur zur vertragsgemäßen Ausführung der Arbeiten verpflichtet.

Artikel 22 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht.

  1. Die an den Dienstleister gelieferten Gegenstände und Teile bleiben Eigentum des Dienstleisters, bis der Kunde den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Dienstleister auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Es liegt dann ein Gläubigerausfall vor. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall dem Dienstleister nicht vorgeworfen werden.
  3. Der Dienstleister ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Der Dienstleister verpflichtet sich, die dem Auftraggeber unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und gegen Feuer, Explosionen, Wasserschäden sowie Diebstahl versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  5. Ist die Ware noch nicht geliefert, wurde aber die vereinbarte Anzahlung bzw. der vereinbarte Preis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, steht dem Dienstleister ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Auslieferung der Ware erfolgt dann erst nach vollständiger und vereinbarungsgemäßer Bezahlung durch den Kunden.
  6. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Kunden sind die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar.

Artikel 23 anwendbares Recht.

  1. Für diese Vereinbarung zwischen Dienstleister und Auftraggeber gilt ausschließlich niederländisches Recht. Zuständig ist das niederländische Gericht

Artikel 24 Streitbeilegung.

  1. Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden ausschließlich dem zuständigen Gericht vorgelegt.